Über uns
Piketttelefon: 033 951 00 30
Arbeitsgebiet:
- Bönigen - Brienz
- Brienzwiler (nur Feuerungskontrolle)
- Gsteigwiler
- Hofstetten (nur Feuerungskontrolle)
- Iseltwald - Niederried - Oberried - Saxeten - Schwanden - Wilderswil
Die Schwarze Feuerschau
- Der Kaminfeger vergewissert sich im Rahmen seiner Reinigungstätigkeit, dass wärmetechnische Anlagen den gültigen Brandschutzvorschriften entsprechen.
- Er erstellt einen Mängelrapport und setzt Fristen für deren Behebung.
- Je nach Schadenpotenzial sind angemessene Fristen zur Behebung der Mängel zu setzen.
- Nicht fristgerecht behobene Mängel meldet der Kreiskaminfegermeister dem Feueraufseher der Gemeinde.
- Der Kreiskaminfegermeister führt pro Gemeinde eine Kontrolle über die festgestellten Mängel.
Mängelbehebung
- Die Eigentümer und Betreiber von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass die festgestellten Mängel innerhalb der festgelegten Fristen fachgerecht behoben werden.
- Werden Auflagen und Massnahmen missachtet, hat der Kaminfegermeister, die Gemeinde, die Gebäudeversicherung Bern oder das BECO für deren Umsetzung zu sorgen.
Aufgaben das Kaminfegers
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Zum besseren Verständnis ergänzt der Kaminfeger jeden Mangel mit einem Behebungsvorschlag.
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Damit die Mängel dem Objekt klar zugeordnet werden können, muss der Mängelrapport folgende Angaben enthalten:
- Name der Kontaktperson (Kunde)
- Name der Gemeinde
- Liegenschaftsadresse
- Gebäude-Nr.
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Die Mängelliste kann dem Kunden mit der Quittung abgegeben oder der Rechnung beigelegt.
FEUERUNGSKONTROLLE